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1. Gegenstand der Verlosung

(1.1.) Verlost wird die Liegenschaft EZ. 927 Grundbuch 77216 Kleinedling des Bezirksgerichtes Wolfsberg, bestehend aus den Grundstücken-Nr: 522/1 und 522/2 im unverbürgtem Ausmaß von ca. 1433 m2 mit der Liegenschaftsadresse Sonnenblumenweg 1, A-9431 St. Stefan im Lavanttal/Kärnten.

Weiters werden die Fahrzeuge der Type Mercedes Benz C 200 CDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WDB2032071F648978 und dem Nationalcode 112318 sowie der Audi Q 73,0 TDI Quattro Tiptronic S-Line mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WAUZZZ4L37D101958 und dem Nationalcode 134791 gemeinsam mit der Liegenschaft unter Punkt 1.1. verlost.

(1.2.) Das Objekt geht frei von bücherlichen Lasten auf den/die Gewinner/in über. Das derzeit im Grundbuch einverleibte Pfandrecht wird auf Kosten des Herrn Franz Jaksche nach Befriedigung der finanzierenden Bank aus den Erlösen der Losverkäufe gelöscht.

(1.3.) Zusätzlich übernimmt Herr Franz Jaksche ab dem Tag der Übergabe (Punkt 8. der Verlosungsbedingungen) für die Dauer von 2 Jahren die nicht verbrauchsabhängigen Betriebskosten für die gegenständliche Liegenschaft samt Einfamilienhaus, nicht jedoch für die Fahrzeuge.

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2. Treuhänder

(2.1.) Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Erwirkung der Lastenfreistellung für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch gemäß dem Verlosungsergebnis werden von Dr. Michael Subarsky, Rechtsanwalt, Treuhänder und Mitglied der Treuhandrevision der Wiener Rechtsanwaltskammer, 1010 Wien, Tuchlauben 14/8 bewerkstelligt.

(2.2.)Die Loseinzahlungen werden auf einem eigenen Treuhandkonto verwahrt. Die Einzahlung des Lospreises ist ausschließlich auf dieses vom Treuhänder verwaltete Anderkonto vorzunehmen. Die Kontodaten erhalten Sie mit dem Bestätigungs-Email nach erfolgreicher Registrierung.

(2.3.) An Herrn Jaksche Franz wird nach Abschluss der Verlosung nur jener verbleibende Betrag ausbezahlt, der sich nach Begleichung allfälliger freiwilliger Spenden, sämtlicher Kosten, Gebühren und Abgaben sowie grundbücherlich eingetragener Pfandrechte und Einverleibung des Eigentumsrechtes für den/die Gewinner/in zum Grundbuch ergibt.

3. Teilnahmeberechtigung

(3.1.) Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen und Körperschaften sowie natürliche Personen; natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (Beendigung des 18. Lebensjahres) und eigen berechtigt sein.

(3.2.) Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Website und über die darin eingerichtete Registrierungsmaske möglich. Jeglicher Informationsaustausch erfolgt ausschließlich per Email, ausgenommen davon ist die schriftliche Verständigung des Gewinners oder falls die angegebene Emailadresse des Teilnehmers eine Fehlermeldung erzeugt.

(3.3.) Vom jeweiligen Teilnehmer müssen verbindlich seine persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie weiters sein Bankkonto samt Bankleitzahl und die Anzahl der gewünschten Lose angegeben werden. Für die Richtigkeit der persönlichen Daten einschließlich der Bankdaten haftet ausschließlich der Teilnehmer.

(3.4.) Im Übrigen anerkennt jeder Teilnehmer/in mit Einzahlung des Lospreises die Teilnahmebedingungen vollinhaltlich.

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4. Lospreis und Anzahl

(4.1.) Es werden insgesamt 14.999 Lose zu einem Lospreis von € 95,00 aufgelegt. Gültig sind daher nur die ersten 14.999 Einzahlungen, die am Treuhandkonto eingehen. Sobald die Anzahl der zu verkaufenden Lose von 14.999 Stück erreicht ist, und die diesbezüglichen Lospreise auch vollständig auf dem Treuhandkonto eingelangt sind, wird die Registrierungsmaske geschlossen, und sind Überweisungen auf das Anderkonto des Treuhänders nicht mehr möglich.

5. Loseinzahlung

(5.1.) Wenn Sie mehrere Lose erwerben möchten, ist nur eine Registrierung erforderlich. Sie überweisen einfach den mathematisch vielfachen Betrag der Anzahl der Lose. Beispiel: Anzahl der gekauften Lose 2 Stück – eingelangter Geldbetrag € 190,00. Die Teilnahme an der Verlosung wird erst mit dem vollständigen Einlangen der Losgebühr auf dem Treuhandkonto wirksam. Es werden nur so viele Lose dem Einzahler zugeteilt, als die vollständige Losgebühr von € 95,00 im Überweisungsbetrag/Valutaeingang am Treuhandkonto Deckung findet. Über- oder Unterzahlungen werden nicht rückerstattet! Der ordnungsgemäße Zahlungseingang und die Teilnahmebestätigung inklusive Losnummer werden generell per Email bestätigt.

(5.2.)  Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Registrierung und Teilnahme sorgen.
Die Anzahl der Lose darf nachträglich nicht verändert werden; möchte ein Teilnehmer die Anzahl der zu kaufenden Lose ändern bzw. erhöhen, muss er neuerlich die Registrierungsmaske, insbesondere die Anzahl der zu erwerbenden Lose, ausfüllen.

(5.3.)  Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach zur Teilnahme über die Eingabemaske anmelden.
Eine nicht genutzte (nicht einbezahlte) Anmeldung verfällt nach 4 Wochen, spätestens 24 Stunden vor Beginn der Verlosung, und wird nachfolgend dauerhaft gelöscht.

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(5.4.) Für eine erfolgreiche Registrierung hat jeder Teilnehmer die Pflichtfelder der Registrierungsmaske vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Optional kann jeder Teilnehmer in der Registrierungsmaske seine Kontodaten vermerken. Bitte beachten Sie, dass bei fehlenden Kontodaten eine Rückzahlung nicht möglich ist. Nachforschungen werden nicht angestellt.

Im Falle einer erfolgreichen Registrierung generiert die Software eine automatische Registrierungsbestätigung mit einer fortlaufenden Registrierungsnummer. Bei Überweisung der Losgebühren ist unter „Verwendungszweck“ jedenfalls diese Registrierungsnummer vollständig anzugeben, um eine Zuordnung zu ermöglichen. Fehlt bei der Überweisung die Registrierungsnummer, verfällt der Einzahlungsbetrag. Nachforschungen können aus organisatorischen Gründen nicht angestellt werden.

(5.5.) Unrichtige Zahlungseingänge unter € 95,00,unvollständige Zahlungseingänge, Mindereingänge, Überhänge aus dem Lospreis und nicht zuordenbare Zahlungseingänge (vgl. Punkt 5.4.) werden dem SOS KINDERDORF und dem St Anna Kinderspital für krebskranke Kinder zu gleichen Teilen gespendet. Rückforschungen bei unrichtigen Zahlungseingängen werden nicht angestellt.

(5.6.) Die Losnummern werden exakt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der korrekten Losgebühren auf dem angeführten Treuhandkonto unter gleichzeitiger Angabe der Registrierungsnummer vergeben; d.h. es gilt die Reihenfolge des Zahlungseinganges am Treuhandkonto. Der Zeitpunkt ergibt sich aus der Valuta. Bei gleichem Valutadatum gibt für den Vorrang die Buchungszeile den Ausschlag.

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(5.7.) Die Zahlungseingänge auf dem genannten Treuhandkonto werden vom Treuhänder kontrolliert und geprüft. Es wird bei jeder betragsmäßig korrekt eingezahlten Losgebühr auf das Treuhandkonto im Falle gleichzeitiger Angabe der Registrierungsnummer eine 5-stellige Losnummer vergeben, die aus dem Wort „Jaksche“ und der Anzahl der Lose besteht (Beispiel: Jaksche00001).

(5.8.) Der jeweilige Zahlungseingang wird anhand der mittels Registrierungsnummer zuordenbaren Daten in eine Teilnehmerliste mit fortlaufenden Nummern beginnend mit 00001 bis 14.999 eingetragen. Bei Einzahlungen von mehreren Lospreisen wird jeder Betrag von € 95,00 (Einzellosanteil) fortlaufend in die Liste der Losnummern eingetragen;
Beispiel 1: ein Teilnehmer zahlt € 950,00 ein, es werden für ihn 10 Losnummern eingetragen.
Beispiel 2: ein Teilnehmer zahlt € 900,00 ein, es werden für ihn 9 Losnummern  eingetragen; die Differenz von
€ 45,00 verfällt.

(5.9.) Sowohl die Registrierungsbestätigung als auch die Teilnahmebestätigung mit der/den entsprechenden Losnummer/n werden ausschließlich via Email zugesandt. Sollte die angegebene Emailadresse ungültig sein, sind eine wirksame Registrierung und Teilnahme nicht möglich. Die Registrierungsnummer dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal, mit Hilfe dessen der Treuhänder die erfolgte Überweisung dem jeweiligen Teilnehmer zuordnen kann, dem auch die Losnummern übermittelt werden. Nach erfolgter Ziehung erfolgt die Ermittlung des Gewinners/der Gewinnerin anhand der in die Teilnehmerliste eingetragenen fortlaufenden Losnummern. Eine andere Form der Registrierung und damit Identifikation wird nicht angeboten.

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6. Ablauf der Verlosung

(6.1.) Die Verlosung findet spätestens am 31. Juli 2009, 12 Uhr, statt. Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Lose nehmen an der Verlosung teil. Die Vornahme der Verlosung wird auf Datenträger aufgezeichnet und auf die Homepage gestellt.

(6.2.) Die Ziehung der 5-stelligen Losnummer erfolgt in der Form, dass für die Tausenderstellen die Zahlen 0 bis 14 und für die Hunderter-, Zehner- und Einerstelle je die Zahlen 0 bis 9 in kleine Behältnisse verpackt werden, welche wiederum in ein durchsichtiges Glasgefäß gegeben und geschüttelt werden; zunächst werden die Behältnisse für die Tausenderstellen mit den Zahlen 0 bis 14 in das Glasgefäß gegeben. Der erste Ziehungsdurchgang erfolgt aus dieser Menge. Die so gezogene Zahl ergibt die Tausenderstelle. Im zweiten, dritten und vierten Ziehungsdurchgang werden jeweils die Behältnisse mit den Zahlen 0 bis 9 nacheinander in das Glasgefäß gegeben. Zunächst erfolgt die Ziehung der Zahl, die die Hunderterstelle ergibt, im weiteren Durchgang erfolgt die Ziehung der Zahl, die die Zehnerstelle ergibt. Sollten bis einschließlich zum dritten Durchgang ausschließlich die Zahlen 0 gezogen worden sein, ist für den vierten und letzten Durchgang aus dem Glasgefäß das Behältnis mit der Zahl 0 zu entfernen. Anschließend erfolgt die Ziehung der Zahl, die die Einerstelle ergibt. Die Aneinanderreihung der gezogenen Zahlen beginnend bei der Tausenderstelle bis zur Einerstelle ergibt die Nummer des Gewinnerloses.

(6.3.) Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis wird aus der vorliegenden Liste anhand der Losnummer der Teilnehmer erhoben, und werden danach die Daten des Gewinners festgestellt. Der Gewinner/die Gewinnerin wird vom Treuhänder anhand der angegebenen Daten aus der Registrierung schriftlich per Einschreiben verständigt.

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(6.4.) Sollten die 14.999 Lose bereits vor dem Endtermin vollständig verkauft sein, so findet die Verlosung schon zu einem früheren Zeitpunkt statt und wird auf der Website angekündigt. Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen mindestens 30 Tage liegen. In jedem Fall wird die Verlosung auf der Homepage mindestens 14 Tage vorher angekündigt.

(6.5.) Der/die Gewinner/In wird mitsamt der Losnummer veröffentlicht. Mit der Registrierung zu dieser Verlosung stimmt jeder Teilnehmer/In als mögliche/r Gewinner/In der Veröffentlichung seiner/ihrer persönlichen Daten, gegebenenfalls samt Foto, in den Medien zu.

(6.6.) Darüber hinaus hat der/die Gewinner/In bzw. deren Rechtsnachfolger eine Frist von 14 Tagen gerechnet ab dem der Postaufgabe der Verständigung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Treuhänder erfolglos sein, und sich der Gewinner/die Gewinnern innerhalb der 14-tägigen Frist beim Treuhänder nicht melden, so findet  eine neuerliche Ziehung binnen 8 Werktagen statt.

(6.7.) Teilnehmer außerhalb der EU müssen die Voraussetzungen für die Genehmigungen nach dem Kärntner Grundverkehrsgesetz erfüllen. Die Kosten des Genehmigungsverfahrens stellen keine Kosten dieser Verlosung dar und sind daher vom Gewinner/Gewinnerin selbst zu tragen, der/die auch das Risiko des Verfahrensausganges alleine trägt. Sollte der Gewinner/die Gewinnerin weder österreichische/r Staatsbürgerin noch EU-Staatsbürger/in sein, und eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Erwerbsvorganges aus gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Gewinner/die Gewinnerin berechtigt, binnen drei Werktagen ab Versagung der vorgenannten Genehmigung, einen Dritten namhaft zu machen, auf den die Genehmigungsvoraussetzungen zutreffen, andernfalls der Gewinn ersatzlos entfällt, und eine neuerliche Ziehung infolge des Gewinnverfalls binnen 8 Werktagen stattzufinden hat.

(6.8.) Wenn seit dem Tag der Postaufgabe der Verständigung des Gewinners/der Gewinnerin, die eine grundbehördliche Genehmigung für den wirksamen Eigentumserwerb benötigen, 6 Monate vergangen sind, ohne dass ein positiver Genehmigungsbescheid vorliegt, wird davon ausgegangen, dass eine positive Erledigung des Grundverkehrsersuchen nicht erfolgt. In diesem Falle ist wie bei tatsächlicher Versagung der grundbehördlichen Genehmigung vorzugehen.

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7. Rückabwicklung

(7.1.) Sollten bis zum 30. Juli 2009, 24.00 Uhr, weniger als 11.000 Lose verkauft sein, so findet die Verlosung nicht statt und die Teilnehmer erhalten ihre einbezahlte Losgebühr nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von  € 20,00 pro Los sofort zurück. Nachforschungen wegen unrichtiger oder fehlender Kontoangaben und/oder sonstiger Angaben werden im Falle des Nicht-Stattfindens der Verlosung nicht durchgeführt.

8. Übergabe des Verlosungsobjektes

(8.1.) Innerhalb von 14 Werktagen nach Erklärung, den Gewinn anzutreten, wird soweit eine grundbücherliche Genehmigung nicht erforderlich ist, durch den Treuhänder eine grundbuchsfähige Urkunde hinsichtlich des Verlosungsobjektes errichtet, aufgrund welcher das Eigentumsrecht für den/die Gewinner/in einverleibt werden kann. In Bezug auf die 2 Fahrzeuge werden dem Gewinner/der Gewinnerin jeweils der Typenschein und aller für die Ummeldung erforderlichen Fahrzeugdokumente nach Einverleibung seines/ihres Eigentumsrechtes an der Liegenschaft ausgehändigt.

(8.2.) Die Übergabe der Verlosungsobjekte erfolgt frei von bücherlichen Lasten, jedoch ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Auf Seiten der derzeitigen grundbücherlichen Eigentümer erfolgt die Unterschrift auf der Erwerbsurkunde im Vollmachtsnamen durch den Treuhänder, dem sowohl eine beglaubigte Spezialvollmacht, die einzige Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung als auch die erforderlichen Fahrzeugdokumente bereits mit Treuhandauftrag übergeben wurden.

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9. Kosten und Gebühren

(9.1.) Sämtliche mit der Durchführung der Verlosung sowie deren grundbücherliche Durchführung verbundenen Gebühren und Kosten, insbesondere Steuern gem. § 33 TP 17 und Gebührengesetz und gem.
§ 7 Grunderwerbsteuergesetz, mit Ausnahme der Kosten einer allfälligen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, werden vom Verloser Franz Jaksche getragen.

10. Daten-und Virenschutz

(10.1.) Die Geheimhaltung aller Daten wird durch den Verloser und Treuhänder garantiert. Eine Datenweitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Die Daten der Teilnehmer werden nach Abschluss der Verlosungsformalitäten gelöscht. Der Treuhänder sowie seine Erfüllungsgehilfen unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Die Teilnehmer verpflichten sich bei der Verwendung Ihrer Computerprogramme für einen ausreichenden Virenschutz zu sorgen.

11. Gerichtsstand

(11.1.) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstandort ist Wien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Glückspielrecht, Haftungsausschluss

(12.1.) Es handelt sich im gegenständlichen Fall um keine unternehmerisch veranstaltete Ausspielung, sondern um eine einmalige private Verlosung ohne Wiederholungsabsicht. Dieses einmalige Ereignis gilt daher nicht als gewerbsmäßige und nachhaltige Tätigkeit zum Zwecke der Einnahmenerzielung. Der Veräußerungsvorgang eines einzelnen Objektes durch eine Privatperson im Wege der Verlosung ist daher glücksspielrechtlich zulässig.

(12.2.) Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des § 168 StGB. Die Teilnehmer erklären mit Registrierung ausdrücklich, in Kenntnis dieser Bestimmung an dieser Verlosung teilzunehmen. Die Haftung für Verstöße gegen diese Bestimmungen und daraus abgeleiteter Ansprüche der Teilnehmer wird von den Liegenschaftseigentümern sowie von sämtlichen beteiligten Personen, wie Steuerberater, Rechtsanwalt, Treuhänder oder sonstige beratende Personen und Unternehmen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss wird von den Teilnehmern mit Registrierung ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis genommen.

13. Objektbesichtigung

(13.1.) Besichtigungstermine für das Objekt werden auf der Homepage gesondert bekannt
gegeben; außerhalb dieser Termine ist eine Besichtigung nicht möglich.

Stand per 28.01.2009

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