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Häufig gestellte Fragen – FAQs zur Verlosung

In den Verlosungsbedingungen sind alle Details zur Verlosung angeführt. Versuchen Sie daher zuerst durch das Lesen der Verlosungsbedingungen eine Antwort auf Ihre Frage/n zu finden.

1. Wer darf an der Verlosung teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist, sowie juristische Personen und Körperschaften.

2. Kann man mehrere Lose kaufen?

JA, Sie können so viele Lose kaufen wie Sie wollen. Es gibt keine Obergrenze pro Teilnehmer.

3. Darf ich auch für andere Personen ein Los kaufen?

JA, Sie müssen dann allerdings auf dem Zahlschein unter „Verwendungszweck“ jedenfalls die Registrierungsnummer, die sie mittels Email nach erfolgreicher Registrierung erhalten, und alle für die Teilnahme notwendigen Daten anführen, zusätzlich den Vermerk: „Begünstigter“ und dazu muss der/die Freund(in) volljährig und voll geschäftsfähig sein.

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4. Wo bekomme ich Zahlscheine für die Lose?

Bei jedem Bankinstitut in Europa. WICHTIG! – im Feld „Verwendungszweck“ müssen „Hausjackpot Sonnenblumenweg 1 – Jaksche“ und die Registrierungsnummer RICHTIG eingetragen sein.

5. Ab wann ist mein Los gültig?

Mit Valuta der vollständigen Losgebühr auf dem angegebenen Treuhandkonto samt Angabe der Registrierungsnummer ist Ihr Los gültig. Sie erhalten via Email eine Teilnahmebestätigung mit Ihrer/Ihren persönlichen Losnummer/n. Die Ausgabe der Losnummern und deren Verwaltung wird von dem hierzu beauftragten Rechtsanwalt Dr. Subarsky (Wien) überwacht und kontrolliert.

6. Wer garantiert mir die seriöse Abwicklung der Verlosung?

Die Verlosung findet unter der Aufsicht und mit Überprüfung durch den beauftragten österreichischen Rechtsanwalt, Dr. Michael Subarsky, statt. Dieser Rechtsanwalt garantiert für den fairen Ablauf vor und nach der Ziehung, ebenso für eventuelle Rücküberweisungen.

7. Was ist, wenn das Haus/Auto bis zum Tag der Verlosung einen Schaden, wie z.B. durch Unfall, Feuer oder Sturm erleidet?

Alle angebotenen Objekte sind entsprechend versichert, der Substanzerhalt ist daher garantiert.

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8. Was passiert mit meiner Einzahlung, wenn zu wenig Teilnehmer mitspielen?

Sollte der Fall eintreten, dass bis zum Endtermin der Verlosung nicht mehr als 11.000 Lose verkauft sind, so findet die Verlosung nicht statt. Die Losgebühr wird Ihnen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 20,00 pro Los zurück überwiesen, sofern Sie bei der Registrierung auch ihre Kontodaten bekanntgegeben haben.

9. Was passiert, wenn es mehr als 14.999 Einzahler gibt?

Alle zu spät eingezahlten Beträge werden OHNE Abzug von Kosten zur Gänze an den Einzahlenden zurück überwiesen, sofern sich die Kontodaten ohne Nachforschung aus der Überweisung selbst oder anhand der Registrierungsnummer ermitteln lassen. Gleiches gilt, wenn bereits 14.999 Lose einbezahlt wurden.

10. Wie erfahre ich vom Zeitpunkt der Verlosung?

Detaillierte Angaben zum Ort der Verlosung finden Sie auf der Website spätestens 14 Tage vor dem mit 31. Juli 2009, 12 Uhr, fixierten Endtermin. Sollten alle Lose bereits vor diesem Endtermin verkauft worden sein, findet die Verlosung bereits früher statt und wird auf der Website mindestens 14 Tage vor dem Termin angekündigt.

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11. In welcher Form findet die Verlosung statt?

Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der/die Gewinner(in) wird vom Rechtsanwalt Dr. Michael Subarsky schriftlich verständigt. Über die Ziehung des/r Gewinners/in wird eine Aufzeichnung auf Datenträger vorgenommen und auf der Website eingestellt.

12. Welche Kosten kommen auf mich zu, falls ich das Haus/die Autos gewonnen habe?

KEINE! Für den Gewinner fallen keine zusätzlichen Kosten an. Alle im Zusammenhang mit der Verlosung stehenden Kosten, inklusive Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren, werden vom Hausverloser übernommen. Sie alleine entscheiden als neuer Eigentümer, ob Sie das Haus/die Autos selbst benutzen, vermieten, verschenken oder allenfalls wieder verkaufen wollen. Für den Gewinner fallen keine zusätzlichen Kosten an. Alle nicht verbrauchsabhängigen Betriebskosten für die Dauer von 2 Jahren für das Haus erhalten Sie ebenfalls bezahlt. Ausnahme: verbrauchsabhängige Kosten, Betriebkosten für die Fahrzeuge oder Verkauf des Hauses samt Grundstück und/oder der 2 Autos innerhalb der geltenden Spekulationsfristen. (Spekulationssteuer).

13. Ist der Spielgewinn vom Gewinner zu versteuern?

Herzlichen Glückwunsch ! NEIN ! Spielgewinne unterliegen keiner Einkommensteuer in Österreich, weil sie nicht als Einkünfte gelten. Es handelt sich um einen echten „Nettogewinn“. Zur Verlosung von Häusern im Hinblick auf das Glücksspielgesetz hat das Bundesministerium für Finanzen eine Stellungnahme veröffentlicht. Mehr dazu unter dem Link

BMF zum Glücksspielgesetz

14. Was passiert mit meinen Daten, die ich bei der Registrierung bekannt gebe?

Ihre Privatsphäre wird beachtet. Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten werden vom RA Dr. Subarsky strengstens überwacht und kontrolliert. Nach stattgefundener Verlosung (oder auch bei Rückabwicklung wegen ungenügender Teilnehmeranzahl) werden alle Daten vernichtet. Dr. Michael Subarsky und alle involvierten Personen unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Angabe Ihrer Kontodaten ist nicht verpflichtend. Beachten Sie jedoch, dass im Falle fehlender Kontodaten eine allfällige Rücküberweisung an Sie nicht möglich ist.

15. An wen kann ich mich bei zusätzlichen Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen rund um die Verlosung richten Sie ein Email an RA. Dr. Michael Subarsky, unter E-Mail: kontakt@hausjackpot.at

Stand per 19.01.2009

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